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Fordert Ihre Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen einen Drogenabstinenzbeleg wegen Zweifel an Ihrer Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges, so stehen Ihnen nach den heute gültigen Beurteilungskriterien in der Fahreignungsdiagnostik zwei verschiedene Alternativen zur Verfügung. Anerkannt von den Führerscheinstellen werden die Analyse von Urin- oder Haarproben.

Beide Verfahren haben unterschiedliche Vor- und Nachteile und werden hier
    gegenübergestellt.


Die derzeit gültigen Bestimmungsgrenzen für Drogen in beiden Probenmaterialien
    finden Sie hier.


Und welche Analysenverfahren heute von den Fahrerlaubnisbehörden und den
    Gerichten anerkannt werden sehen Sie hier.


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