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DC Drogencheck GmbH

FAQ

Häufige Fragen zur MPU und zu Abstinenznachweisen

Was ist ein Abstinenzbeleg?

Ein Abstinenzbeleg belegt gegenüber Behörden (z. B. der Führerscheinstelle), dass über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Drogen oder kein Alkohol konsumiert wurden. Dies erfolgt durch forensisch gesicherte Urin-, Haar- oder Kapillarblutproben.

Für den Abstinenznachweis im Rahmen der MPU stehen drei Methoden zur Verfügung:

  • Haaranalyse (langfristiger Nachweis über mehrere Monate)
  • Urinkontrollprogramm (kurzfristige und unvorhersehbare Kontrollen für Alkohol und Drogen)
  • Kapillarblutscreening (nur für Alkohol, für die MPU nur als Programm)

Bei der Haaranalyse gilt:
1 cm Haar entspricht 1 Monat Abstinenz.

Was muss ich zur Probenabgabe mitbringen?
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc.)
  • Bargeld (Echtzeitüberweisung vor Ort möglich; keine Kartenzahlung möglich)
  • ggf. Unterlagen zur Kostenübernahme
Wie lange muss ich die Abstinenz nachweisen?

Die Dauer des Nachweiszeitraums hängt von der individuellen Fragestellung der MPU ab. In der Regel werden Zeiträume von 6, 12 oder 15 Monaten gefordert.

Sind Ihre Nachweise für die MPU anerkannt?

Ja, alle unsere akkreditierten Probenentnahmen werden nach den aktuellen CTU-Kriterien (Chemisch-Toxikologische Untersuchung) durchgeführt und in akkreditierten Fachlaboren analysiert. Damit erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen für MPU-Verfahren.

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